Vorgaben zur Hygiene und zum Infektionsschutz

11.04.21

Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,

die Landesregierung hat umzusetzende Vorgaben zur Hygiene und zum Infektionsschutz erlassen. Dazu gehören auch die Testungen in den Schulen. Lassen Sie uns das gemeinsam umsetzten. Wir können so einen wertvollen Beitrag zum Infektionsschutz leisten.

Genügend Selbsttests sind an der Mammutschule angekommen.

Folgende Maßnahmen hat die Landesregierung angeordnet:

  1. Die Maskenpflicht bleibt bestehen, ebenso die Abstands- und Hygieneregeln.
  2.  Im Präsenzbetrieb der Schulen wird es eine grundsätzliche Testpflicht in den Schulen mit wöchentlich zweimaligen Selbsttests für Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte und weiteres Personal an den Schulen geben. Kommt ein Kind nur zweimal in der Woche in die Schule wird es nur einmal getestet.
  3.  Die Pflicht zur Durchführung der Selbsttests wird für die Schülerinnen und Schüler in der Schule erfüllt.
  4.  Alternativ ist möglich, die negative Testung durch eine Teststelle nachzuweisen (Bürgertest), die höchstens 48 Stunden zurückliegt.
  5. Ein Selbsttest, der zu Hause durchgeführt worden ist, hat keine Gültigkeit.
  6. Ein negatives Testergebnis muss vorliegen.
  7. Schülerinnen und Schüler, die der Testpflicht nicht nachkommen, können nicht am Präsenzunterricht teilnehmen.
  8. Für Schülerinnen und Schüler mit Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung gilt:
    a.    Die Schulleiterin kann zulassen, dass Corona-Selbsttests für zuhause unter elterlicher Aufsicht stattfinden. Bitte melden Sie sich bei mir.
    b.   In diesem Fall müssen die Eltern das negative Ergebnis schriftlich versichern.
  9. Eine Notbetreuung stellen wir sicher.

 

 

Es ist uns bewusst, dass dieses eine große Herausforderung und Belastung für alle Kinder und Eltern ist. Lassen Sie uns bitte verantwortungsvoll damit umgehen.

Wir wünschen Ihnen eine gute und gesunde Zeit!

 

Bleiben Sie gesund und zuversichtlich!

 

Herzliche Grüße senden Elke Walter und das Team der Mammutschule